Kategorie: h. Achter Teil
Von den Faust-Schlägen
März 25th, 2010Abbildung 1
H und J stehen beyde in Postur einander inwendig deß Arms mit Fäusten zuschlagen in welchem Stand (wiewol die Figur solches nicht anweiset) solte einer dem andern einen Bein-Schlag können beybringen, daß der Geschlagene solte müssen fallen.
Abbildung 2
H schlägt nach dem J, welches J sehend sich niederbückt, wodurch sich H selbst zu Boden schlägt, indessen J sich bückende deß H rechten Fuß ergreift um ihn niederzuwerffen.
Abbildung 3
H fühlende daß er fallet, stosset J mit seinem rechten Knie gegen den Hindern wodurch J auch gezwungen wird zufallen. In diesem Fall greift zwar H auch nach deß J linckem Bein, doch kan er solches nicht erreichen.
Abbildung 4
H und I beyde wieder aufgestanden, als ob sie einander ausser dem Arm wolten schlagen, so schlägt H am ersten nach I, welcher deß H schlagenden Arm alsobald mit seiner rechten Hand hinden bey den Schultern fasset, und mit deß I lincken Hand deß H rechtes Bein, und zwinget also den H zufallen. Welches in folgender Figur noch auf eine andere Weise gezeiget wird.
Abbildung 5
I zwinget den H zufallen, und haltet seinen Arm fest, welchen er zuvor gefasset hatte, und ziehet oder drehet ihn ein wenig um, alsdann ergreiffet er den H mit seiner lincken Hand auf der lincken Schulter, setzet ihm das lincke Knie in die Lenden, und bieget ihn also hintersich; wodurch H um so viel gewisser fallen muß.
Abbildung 6
Doch diesen Fall vorzukommen, wann I sein Knie (wie in der vorhergehenden Figur angewiesen worden) dem H in die Lenden gesetzet hatt, so muß H durch Drehung seiner Achseln so fern trachten loß zu kommen, daß er deß I eine oder andere Hand ergreiffen kan, welche er ergreiffend fest haltet, und drehet selbige (welches hier die Lincke ist) hinderwertz nach deß I Rücken um, und setzet seine andere Hand hinden auf diesen umgedreheten Arm, wodurch H den I zu Boden bringen, oder zum wenigsten ihn zufallen zwingen kan.